Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Bernig-Marketing

Stand: 20. April 2022

1. Geltungsbereich

1.1 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die
von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die
einzelvertraglichen Regelungen vor.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle zwischen Bernig-Marketing und Ihren Auftraggeber abgeschlossenen
 Verträgen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn
 sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen
des Auftraggebers, die Bernig-Marketing nicht ausdrücklich anerkennen, werden
 nicht Vertragsinhalt, auch wenn Bernig-Marketing ihnen nicht ausdrücklich
 widerspricht.

1.3 Bernig-Marketing bietet als Dienstleistung
ausschließlich Fotodienstleistungen und keine eigene Fahrzeugverwaltung an.

Bestandteil der Leistungen sind u.a. die Vor-Ort-Marketing,
die Bildbearbeitung und Fotoschulungen.

1.4 Bernig-Marketing ist berechtigt, die AGBs mit
 einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern bzw. zu ergänzen. Die Änderungen 
werden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Die Zustimmung zu den 
geänderten oder ergänzten Bedingungen gilt als akzeptiert, sofern der
Auftraggeber der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 4 Wochen
widerspricht. Bei einem fristgerechten Widerspruch des Auftraggebers behält
 sich Bernig-Marketing das Recht vor, den Vertrag mit dem Auftraggeber zum 
Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die
 Zusammenarbeit gemäß der individualvertraglichen Vereinbarung.

2.2 Der Umfang der Dienstleistung wurde im Auftrag und
im Dienstleistungsvertrag definiert. Für die Beauftragung des korrekten
Dienstleistungsumfangs ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

2.3 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder 
steuerliche Belange trägt Bernig-Marketing selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von
eventuellen Verpflichtungen frei. Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse,
 diese Beiträge sind immer vom Auftraggeber an die Kasse abzuführen.

2.4 Bernig-Marketing bietet keine Exklusivverträge 
an.

3. Zustandekommen des Vertrages

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt
 durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages beider Parteien zustande. Der
Dienstleistungsvertrag wurde auf Grundlage des Auftrags verfasst.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell
 vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit 
ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Monaten zum
 Ende der Vertragslaufzeit vereinbart.

4.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils
weitere 6 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 
3 Monaten zum Vertragsende gekündigt haben.

4.3 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4.4 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist
 möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:

4.4.1 der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander
folgenden Zahlungen im Verzug ist und auch nach Ablauf einer angemessenen 
Nachfrist nicht leistet.

4.4.2 der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in
 Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde
 bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

4.4.3 Bernig-Marketing ist auch berechtigt, die
 Leistung zunächst ganz oder teilweise zu verweigern.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen
 mfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Leistungen, gemäß dem
 geschlossenen Dienstleistervertrag.

5.2 Die von Bernig-Marketing angebotenen
 Dienstleistungen werden durch eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister
 durchgeführt. Kann der Fotoservice nicht im Hause des Kunden erbracht werden 
und liegen die Gründe nicht bei Bernig-Marketing, so hat Bernig-Marketing dennoch
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Dies trifft nicht zu, wenn der
Auftraggeber nachweist, dass der Mitarbeiter oder externe Dienstleister
anderweitig eingesetzt werden konnte.

5.3 Die erstellten Fotografien werden in der 
vereinbarten Auflösung sowie dem vereinbarten Format entweder per FTP-Server
zur Verfügung gestellt oder, sofern möglich, in die vom Auftraggeber genutzte 
Fahrzeugverwaltung eingespeist.

5.4 Die erstellten Fotografien werden dem Auftraggeber
 innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung gestellt. Abweichende Bearbeitungsdauern
 wurden im Auftrag bzw. im Dienstleistungsvertrag festgehalten.

5.5 Die Neuerstellung von Bilderstrecken ist in jedem
 Fall in Höhe des vereinbarten Berechnungssatz zu vergüten, es sei denn, der
Auftraggeber weist einen Mangel der zuvor erstellten Bilderstrecke nach.

5.6 Bernig-Marketing stellt die zur Leistungserbringung
 erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber
nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn,
individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

5.7 Jeder Vertragspartner kann beim anderen
 Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten
 Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der
 Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist 
und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform
mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des
Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand
 hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern
der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

5.8 Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine 
Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen
und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen
entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen
 Vertrag aufgeführten Festpreis nach Lieferung berechnet und fällig.

6.2 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der 
Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.3 Sollte im Dienstleistungsvertrag eine
 Mindestabnahmemenge vereinbart worden sein, so ist die dort vereinbarte
 Fahrzeuganzahl pro Besuch fällig, auch wenn bei einem Besuch weniger als die
vereinbarte Fahrzeuganzahl fotografiert wurde.

6.4 In der Regel erteilt der Auftraggeber Bernig-Marketing 
eine Lastschriftermächtigung.

6.5 Bei Kostensteigerungen behält sich Bernig-Marketing
 eine angemessene Preiserhöhung vor. Übersteigt diese 4% vom bisherigen Preis,
hat der Auftraggeber das Recht auf eine Kündigung des gesamten Vertrages mit
einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats. Eine Erhöhung
innerhalb der ersten Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

6.6 Die Nichtinanspruchnahme unserer Dienstleistung
en bindet nicht von der Leistung des vereinbarten Beitragssatzes. In diesem
 Fall wird die vereinbarte Mindestabnahmemenge in Verbindung mit dem
vereinbarten Besuchsrhythmus bis zum Vertragsende im Voraus und in einer Summe
fällig. Dies gilt nicht bei einzelnen, abgesprochenen Terminverschiebungen.

7. Haftung

Bernig-Marketing haftet – sofern der Vertrag keine
anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für
 den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Schadensersatzanspruch für die leicht
fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der
 Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Bernig-Marketing in
demselben Umfang.

8. Vertraulichkeit/ Datenschutz

Alle Informationen, welche Bernig-Marketing im Rahmen
 der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden vertraulich
 behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es ist vorher
vereinbart worden. Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm
 während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Bernig-Marketing vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht ausdrücklich
erlaubt wurde. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit
 hinaus.

9. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt
ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich
 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Bernig Marketing.

10. Salvatorische Klausel

Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.