Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Bernig-Marketing
Stand: 20. April 2022
1. Geltungsbereich
1.1 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Bernig-Marketing und Ihren Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Bernig-Marketing nicht ausdrücklich anerkennen, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Bernig-Marketing ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Bernig-Marketing bietet als Dienstleistung ausschließlich Fotodienstleistungen und keine eigene Fahrzeugverwaltung an.
Bestandteil der Leistungen sind u.a. die Vor-Ort-Marketing, die Bildbearbeitung und Fotoschulungen.
1.4 Bernig-Marketing ist berechtigt, die AGBs mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern bzw. zu ergänzen. Die Änderungen werden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Die Zustimmung zu den geänderten oder ergänzten Bedingungen gilt als akzeptiert, sofern der Auftraggeber der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht. Bei einem fristgerechten Widerspruch des Auftraggebers behält sich Bernig-Marketing das Recht vor, den Vertrag mit dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der individualvertraglichen Vereinbarung.
2.2 Der Umfang der Dienstleistung wurde im Auftrag und im Dienstleistungsvertrag definiert. Für die Beauftragung des korrekten Dienstleistungsumfangs ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
2.3 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt Bernig-Marketing selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei. Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse, diese Beiträge sind immer vom Auftraggeber an die Kasse abzuführen.
2.4 Bernig-Marketing bietet keine Exklusivverträge an.
3. Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages beider Parteien zustande. Der Dienstleistungsvertrag wurde auf Grundlage des Auftrags verfasst.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbart.
4.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt haben.
4.3 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
4.4 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:
4.4.1 der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
4.4.2 der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
4.4.3 Bernig-Marketing ist auch berechtigt, die Leistung zunächst ganz oder teilweise zu verweigern.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen mfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Leistungen, gemäß dem geschlossenen Dienstleistervertrag.
5.2 Die von Bernig-Marketing angebotenen Dienstleistungen werden durch eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister durchgeführt. Kann der Fotoservice nicht im Hause des Kunden erbracht werden und liegen die Gründe nicht bei Bernig-Marketing, so hat Bernig-Marketing dennoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Dies trifft nicht zu, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Mitarbeiter oder externe Dienstleister anderweitig eingesetzt werden konnte.
5.3 Die erstellten Fotografien werden in der vereinbarten Auflösung sowie dem vereinbarten Format entweder per FTP-Server zur Verfügung gestellt oder, sofern möglich, in die vom Auftraggeber genutzte Fahrzeugverwaltung eingespeist.
5.4 Die erstellten Fotografien werden dem Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung gestellt. Abweichende Bearbeitungsdauern wurden im Auftrag bzw. im Dienstleistungsvertrag festgehalten.
5.5 Die Neuerstellung von Bilderstrecken ist in jedem Fall in Höhe des vereinbarten Berechnungssatz zu vergüten, es sei denn, der Auftraggeber weist einen Mangel der zuvor erstellten Bilderstrecke nach.
5.6 Bernig-Marketing stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
5.7 Jeder Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
5.8 Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Lieferung berechnet und fällig.
6.2 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.3 Sollte im Dienstleistungsvertrag eine Mindestabnahmemenge vereinbart worden sein, so ist die dort vereinbarte Fahrzeuganzahl pro Besuch fällig, auch wenn bei einem Besuch weniger als die vereinbarte Fahrzeuganzahl fotografiert wurde.
6.4 In der Regel erteilt der Auftraggeber Bernig-Marketing eine Lastschriftermächtigung.
6.5 Bei Kostensteigerungen behält sich Bernig-Marketing eine angemessene Preiserhöhung vor. Übersteigt diese 4% vom bisherigen Preis, hat der Auftraggeber das Recht auf eine Kündigung des gesamten Vertrages mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats. Eine Erhöhung innerhalb der ersten Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
6.6 Die Nichtinanspruchnahme unserer Dienstleistung en bindet nicht von der Leistung des vereinbarten Beitragssatzes. In diesem Fall wird die vereinbarte Mindestabnahmemenge in Verbindung mit dem vereinbarten Besuchsrhythmus bis zum Vertragsende im Voraus und in einer Summe fällig. Dies gilt nicht bei einzelnen, abgesprochenen Terminverschiebungen.
7. Haftung
Bernig-Marketing haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Bernig-Marketing in demselben Umfang.
8. Vertraulichkeit/ Datenschutz
Alle Informationen, welche Bernig-Marketing im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es ist vorher vereinbart worden. Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Bernig-Marketing vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
9. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Bernig Marketing.
10. Salvatorische Klausel
Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.